Stiller&Company

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Webseite www.stillerandcompany.de die durch die Stiller&Company GmbH (im Folgenden: Stiller&Company) betrieben wird. 

Stiller&Company GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Peter Stiller, Tomas Stiller

Egerlandstraße 3b

85053 Ingolstadt

Deutschland

Eingetragen beim Amtsgericht Ingolstadt, HRB 8568

Umsatzsteuer-ID: DE 252 786 472

 1. Allgemeines

  1. Sie können diese AGB mit den enthaltenen allgemeinen Vertragsbestimmungen auf unserer Website unter www.stillerandcopmany.de/agb einsehen.
  2. Sie können dieses Dokument ferner ausdrucken oder speichern, indem Sie die übliche Funktionalität Ihres Internet-Dienstprogramms (= Browser: dort meist „Datei“ -> „Speichern unter“) nutzen. Sie können sich dieses Dokument auch in PDF-Form herunterladen, indem Sie HIER klicken. Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie das kostenfreie Programm Adobe Reader (unter www.adobe.de) oder vergleichbare Programme, die das PDF-Format beherrschen.

     

2. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen Stiller&Company (Auftragnehmer) und dem jeweiligen Auftraggeber und werden mit der Angebotsannahme durch den Auftraggeber ausdrücklich anerkannt. (Auftraggeber und Auftragnehmer im Folgenden gemeinsam „die Parteien“, einzeln jeweils die „Partei“)
  2. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn Stiller&Company nicht widerspricht.

     

3. Angebots- und Leistungsinhalt

  1. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber die im Angebot aufgeführten kaufmännischen Beratungsleistungen, technischen Beratungsleistungen und Programmierleistungen.
  2. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Erstellung von Leistungsbeschreibungen vollumfänglich in die Verantwortung des Auftraggebers fällt und der Auftragnehmer im Rahmen dieses Einzelvertrages lediglich Dienstleistungen erbringt. Soweit Gegenstand dieses Einzelauftrags Programmierleistungen sind, erbringt der Auftragnehmer diese für den Auftraggeber nach dessen inhaltlichen Vorgaben als „verlängerte Werkbank“ auf dienstvertraglicher Basis.

     

4. Einsatz von Beratern

  1. Der Auftragnehmer wird, vorbehaltlich Verfügbarkeit, eine entsprechend den vom Auftraggeber vorgegebenen Beratungs- und/oder Programmierleistungen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderliche Zahl an Beratern zur Verfügung stellen, die die in Ziffer 3 genannten Leistungen an Werktagen auf der Basis von acht Stunden am Tag in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, des Auftragnehmers oder in den eigenen Räumlichkeiten erbringen. Der Auftragnehmer erhält für den Einsatz von Beratern die im Angebot festgelegte Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es wird klargestellt, dass der Auftragnehmer nicht verpflichtet ist, bestimmte Berater und/oder Programmierer bzw. eine bestimmte Mindestanzahl an Beratern und/oder Programmierern zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftragnehmer wird ab dem Datum der Unterschrift für den Auftraggeber als Berater im kaufmännischen und/oder technischen Bereich des Auftraggebers gemäß Angebot tätig (im Folgenden „Beratungsleistung“). Der technische Bereich erstreckt sich auf die Erbringung verschiedener Programmierdienstleistungen.
  3. Die Beratungsleistung wird durch feste oder freie Mitarbeiter des Auftragnehmers („Berater“) erbracht, die vom Auftragnehmer ausgewählt, angeleitet, überwacht und bezahlt werden. Der Auftraggeber hat gegenüber den Beratern kein Weisungsrecht. Sämtliche Anfragen und Anforderungen des Auftraggebers die Tätigkeit oder die Person der Berater betreffend sind ausschließlich an den Auftragnehmer vertreten durch seine Geschäftsführer zu richten.
  4. Die Parteien bestimmen die Zahl der vom Auftragnehmer einzusetzenden Berater und den zeitlichen Umfang ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber jeweils unter Berücksichtigung der Anforderungen der Beratungsleistungen und der betrieblichen Erfordernisse des Auftraggebers einvernehmlich. Ein Anspruch des Auftraggebers auf einen Mindestumfang des Beratereinsatzes besteht nicht. Soweit für die Erfüllung der Beratungsleistungen ein Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erforderlich ist, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer und seinen Beratern hierfür geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

     

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer für die Beratungsleistungen zu vergüten.
  2. Die Berechnung der Höhe der Vergütung erfolgt auf Basis des Angebots oder der direkten Kosten des Personaleinsatzes des Auftragnehmers (einschließlich etwaiger Sozialversicherungsbeiträge). Der Auftragnehmer ist berechtigt, monatlich abzurechnen.
  3. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. Die Aufrechnung sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

     

6. Freigabe und Offenlegung

  1. Der Auftragnehmer möchte Basisdaten des Auftraggebers (z. B. Name, Logo und Beratungsbereich) für Marketing- und ähnliche Zwecke freigeben.
  2. Mit Abschluss dieses Einzelvertrages erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die jederzeit widerrufliche Einwilligung, das Bestehen des Einzelvertrages mit dem Auftraggeber unter Nennung des Namens sowie einer abstrakten Beschreibung der Tätigkeit des Auftragnehmers gegenüber Dritten offen zu legen. Hinweise auf konkrete Einzelheiten gegenwärtiger oder zukünftiger Einzelaufträge erfolgen nur nach vorheriger Einholung der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers. Eine Offenlegung erfolgt in jedem Fall unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

     

7. Verschwiegenheit

  1. Der Auftragnehmer wird über alle betriebsinternen Vorgänge und vertraulichen Angelegenheiten des Auftraggebers, die ihm im Rahmen der Beratertätigkeit zur Kenntnis gelangen, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen bewahren. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort. Der Auftragnehmer wird die Berater entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichten.
  2. Ungeachtet dessen hat der Auftragnehmer das Recht, für dritte Auftraggeber tätig zu werden, auch unter Beteiligung der Berater. Einer vorherigen Zustimmung durch den Auftraggeber bedarf es hierfür nicht.

     

8. Rechte

  1. Sofern und soweit der Auftragnehmer und nicht der Auftraggeber Inhaber urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen ist und/oder wird, die Berater im Rahmen von technischen Dienstleistungen erbringen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an diesen Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht zur Nutzung für sämtliche Nutzungsarten insbesondere zu deren Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung ein.
  2. Kann an Arbeitsergebnissen ein Eigentumsrecht begründet und übertragen werden, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber dieses ebenfalls im Zeitpunkt ihrer Entstehung ein. Arbeitsergebnisse sind durch die Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrages geschaffene technische Werke unabhängig davon, ob diese urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Sofern und soweit weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer lnhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den bezeichneten Arbeitsergebnissen ist und/oder wird, wird der Auftragnehmer die Berater im Rahmen des rechtlich Möglichen verpflichten, dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte im oben genannten Umfang in einer gesonderten Vereinbarung einzuräumen.

     

9. Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots und hat eine unbestimmte Laufzeit.
  2. Der Vertrag kann von beiden Parteien bis spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats gekündigt werden.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 
  4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen, Schriftstücke, usw., die er im Zusammenhang mit seiner Beratungstätigkeit vom Auftraggeber erhalten hat, nach Beendigung dieses Vertrages an den Auftraggeber zu übergeben.  

     

10. Datenschutz

Die Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Webseite in der Rubrik Datenschutz. 

11. Allgemeines

  1. Der Vertrag enthält sämtliche zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer in Bezug auf die Beratungstätigkeit getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
  2. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Ingolstadt.
  3. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung als nicht rechtswirksam erweisen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem solchen Fall gilt diejenige wirksame Regelung als von Anfang an vereinbart, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Ziel entspricht und dem Inhalt der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt.

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